FAQ – STROM UND GAS
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An wen wende ich mich bei Gasgeruch oder Zählerstörungen?
Defekte an Gasleitungen sind sehr selten. Sollten Sie dennoch einmal Gasgeruch in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus bemerken, benachrichtigen Sie Ihren Gasnetzbetreiber bitte umgehend telefonisch und beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
- Fenster und Türen öffnen
- Für Durchzug sorgen
- Keine offenen Flammen
- Nicht rauchen
- Keine Klingel oder elektrischen Schalter betätigen
- Mitbewohner informieren
- Keine Stecker ziehen
- Kein Telefon oder Mobiltelefon benutzen
- Absperreinrichtung am Gaszähler oder am Gasanschluss schließen
- Warten Sie dann auf den Störungsdienst und öffnen Sie diesem ohne Betätigung des elektrischen Türöffners die Tür.
Netzbetreiberkontaktdaten:
Avacon:
bei Gasgeruch 0800 428 2266
ansonsten 0800 028 2266
BS|NETZ:
bei Gasgeruch 0531 331 090
ansonsten 0531 383 2444
Westfalen Weser Netz:
05251 202 0300
LSW Netz:
05362 12274
Stadtwerke Wolfenbüttel Netz:
05331 408 111
WEVG Netz:
05341 841 414
An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
Bei Störungen ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Auch im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet. Hier eine Auswahl an Notfallnummern von Netzbetreibern:
AVACON: 0800 – 0282 266
EON Mitte: 0800 – 3410134
SW Magdeburg: 0391 – 5872 121
BS|NETZ: 0531 – 3832 444
LSW: 05361 –189 299 oder 05362 –122 73
SW Wolfenbüttel: 05331 –408 111
EON edis: 03361 –7332 333
Kostet der Wechsel etwas?
Der Wechsel ist kostenlos. Wechselgebühren sind unzulässig.
Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
Technische Arbeiten, beispielsweise am Gas-/Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt weiterhin der örtliche Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen.
Muss ich meinen Vermieter über einen Wechsel informieren?
Sind Sie selbst Vertragspartner eines Stromliefervertrages, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.
Sollten Sie in Ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung betreiben, so müssen Sie Ihren Vermieter ebenfalls nicht informieren, wenn Sie den Lieferanten wechseln möchten.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Wenn Sie zum Umzugstag einen Gas-/Stromanbieterwechsel planen, sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Einzug einen Gas-/Stromvertrag unterzeichnen und dem Lieferanten Ihre Zählerdaten mitteilen. Insbesondere der Zählerstand am Tag des Einzuges ist wichtig. Unternehmen Sie nichts, werden Sie automatisch Kunde beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen im sogenannten „Grundversorgungstarif“.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gas-/Stromversorger?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gas-/Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Gas/Stroms.
Was bedeutet „Marktraumumstellung“ und wann bin ich davon betroffen?
In Deutschland gibt es verschiedene Erdgasarten: L-Gas und H-Gas. Wegen der unterschiedlichen Brennwerte müssen sie in getrennten Gasnetzen transportiert werden. L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Die Förderung geht jedoch zurück. Voraussichtlich ab Oktober 2029 wird der Export von den Niederlanden nach Deutschland eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle deutschen Netze auf H-Gas umgestellt sein. Hierzu ist es notwendig das Netz und die Gasverbrauchgeräte im L-Gasgebiet umzustellen bzw. anzupassen.
Diese Umstellung kostet Sie nichts. Zu gegebener Zeit wird der zuständige Netzbetreiber mit detaillierten Informationen auf Sie zukommen.
Innerhalb des Versorgungsnetzes der Avacon wird der Bereich Helmstedt/Peine zwischen 2018 und 2020 umgestellt nach derzeitigem Stand.
Wann sollte ich den Zählerstand ablesen?
Am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung sollten Sie den Zählerstand notieren und Ihrem Gas-/ Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
Werden Abschläge nach einer Kündigung noch erstattet?
Sie erhalten nach einer Kündigung eine Abschlussrechnung des bisherigen Gas-/ Stromanbieters. In dieser Rechnung sind die Vertragsdaten inklusive der bereits bezahlten Abschläge aufgelistet. Falls es zu einer Überzahlung der Gas-/ Stromabschläge gekommen ist, erhalten Sie diese problemlos zurück.
Ist es möglich, dass ich durch einen Wechsel plötzlich ohne Strom oder Gas dastehe?
Es ist nicht möglich, dass Sie aufgrund eines Anbieterwechsels vorübergehend keinen Gas/Strom mehr erhalten. Der örtliche Grundversorger und Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie mit Gas/Strom zu versorgen bis der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Falls ein Anbieterwechsel nicht zustande kommt, muss der örtliche Grundversorger Sie ebenso weiterhin mit Strom oder Gas versorgen. In Deutschland ist eine lückenlose Gas-/ Stromversorgung per Gesetz geregelt, garantiert auch bei Konkurs eines Anbieters.
Was passiert klimaseitig bei der Verbrennung meines Erdgases? Warum ist CO2 so klimaschädlich?
Bei der Verbrennung der fossilen Brennstoffe Erdgas, Kohle und Erdöl wird CO2 (Kohlenstoffdioxid), auch Klima- oder Treibhausgas genannt, in die Atmosphäre abgegeben. Erdgas ist dabei der sauberste fossile Brennstoff, den es gibt. Dennoch werden auch hier größere Mengen CO2 freigesetzt (Beispiel: eine 4-köpfige Familie mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh Gas verursacht etwa 5 Tonnen CO2). Gelangt zu viel CO2 in die Atmosphäre, entsteht der so genannte Treibhauseffekt, d.h. unsere Erde (Atmosphäre und Meere) erwärmt sich mehr und mehr – mit äußerst negativen Folgen für unser Klima (Klimawandel) und den daraus resultierenden Schäden. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen!
Was bewirke ich durch einen Wechsel zu CO2-neutralem Ökogas?
Für den Klimaschutz ist es nicht relevant, an welchem Ort der Welt Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Klima ist global. Die Hauptsache ist, dass Klimaschutz überhaupt betrieben wird. Mit Ihrer Entscheidung für Ökogas leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz, indem die von Ihnen, durch das Heizen emittierten CO2-Emissionen, ausgeglichen werden.
100% CO2-Ausgleich – wie funktioniert das?
Klima ist global. Für den Klimaschutz ist es nicht entscheidend, wo Emissionen entstehen. So können Emissionen an einem Ort durch Klimaschutzmaßnahmen an einem anderen Ort auf der Welt ausgeglichen werden.
Für die meisten Unternehmen ist es unumgänglich, Emissionen zu verursachen. Trotzdem können Unternehmen klimaneutral wirtschaften, indem die Emmissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte und den Kauf von CO2-Minderungsrechten neutralisiert werden.
Unternehmen können die Menge an Emissionen mithilfe des Company Carbon Footprints und so die Menge an zu kaufenden CO2-Minderungsrechten ermitteln.
Warum sollte ich auf ein CO2-neutrales Ökogas-Produkt wechseln?
Eine intakte Umwelt ist wichtig für uns und nachfolgende Generationen. Jedes Unternehmen kann einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und gegen den Klimawandel leisten. Durch den Wechsel auf klimaneutrales Ökogas stellen Sie den klimawirksamen Ausgleich der durch Ihren Unternehmensverbrauch erzeugten Treibhausgas-Menge sicher. Je mehr Kunden auf klimaschonendes Gas umsteigen, desto mehr CO2-Emissionen können ausgeglichen werden und so das Klima positiv verändern.
Welche Qualitätskriterien erfüllen die unterstützten Klimaschutzprojekte?
Unser Partner, die KlimaINVEST Green Concepts, prüft und bescheinigt in Zusammenarbeit mit den unabhängigen Sachverständigen des TÜV Nord, dass das von uns geförderte Projekt nachhaltig und ökologisch sinnvoll ist. Es entspricht einem der weltweit anspruchsvollsten Standards, dem Verified Carbon Standard. Er folgt dem Kriterienkatalog des UNFCC (Klimaschutzsekretariat der Vereinten Nationen). Zudem garantiert dieser Projektstandard, dass keine Klimaschutzprojekte gefördert werden, die ohnehin – also ohne Ihren Beitrag zum Klimaschutz – umgesetzt würden. Erst wenn dieses wichtige Kriterium der so genannten „Zusätzlichkeit“ belegt werden kann, wird das Projekt zertifiziert.
Woher wissen Sie, wie viel CO2 in meiner Heiz- und Produktionsanlage emittiert wird?
Das Öko-Institut (Institut für angewandte Ökologie e.V., Freiburg) hat den Emissionsfaktor für die Erdgasverbrennung in durchschnittlichen Gasheizungsanlagen in Deutschland berechnet. Dieser liegt bei etwa 250g CO2 pro kWh. Ein durchschnittlicher Kfz-Betrieb mit 18 Beschäftigten und einem Gasverbrauch von 71.000 kWh erzeugt demnach etwa 17,75 Tonnen CO2 im Jahr. Diesen sogenannten GEMIS Faktor und Ihren individuellen Gasverbrauch in kWh ziehen wir bei der Berechnung Ihrer CO2-Emissionen heran.
Wie garantieren Sie die CO2-Neutralisierung?
Wir investieren Ihren Beitrag zum Klimaschutz in ausgewählte Klimaschutzprojekte, die höchste internationale Standards erfüllen (s.o.). Deren Einhaltung und die Stilllegung der von uns gelieferten Menge Ökogas wird durch unseren Klimaschutzpartner, die KlimaINVEST Green Concepts, und unabhängige Prüfer, wie z.B. den TÜV Nord, überwacht.