FAQ – STROM UND GAS
Your Title Goes Here
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
An wen wende ich mich bei Gasgeruch oder Zählerstörungen?
Defekte an Gasleitungen sind sehr selten. Sollten Sie dennoch einmal Gasgeruch in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus bemerken, benachrichtigen Sie Ihren Gasnetzbetreiber bitte umgehend telefonisch und beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
- Fenster und Türen öffnen
- Für Durchzug sorgen
- Keine offenen Flammen
- Nicht rauchen
- Keine Klingel oder elektrischen Schalter betätigen
- Mitbewohner informieren
- Keine Stecker ziehen
- Kein Telefon oder Mobiltelefon benutzen
- Absperreinrichtung am Gaszähler oder am Gasanschluss schließen
- Warten Sie dann auf den Störungsdienst und öffnen Sie diesem ohne Betätigung des elektrischen Türöffners die Tür.
Netzbetreiberkontaktdaten:
Avacon:
bei Gasgeruch 0800 428 2266
ansonsten 0800 028 2266
BS|NETZ:
bei Gasgeruch 0531 331 090
ansonsten 0531 383 2444
Westfalen Weser Netz:
05251 202 0300
LSW Netz:
05362 12274
Stadtwerke Wolfenbüttel Netz:
05331 408 111
WEVG Netz:
05341 841 414
An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
Bei Störungen ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Auch im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet. Hier eine Auswahl an Notfallnummern von Netzbetreibern:
AVACON: 0800 – 0282 266
EON Mitte: 0800 – 3410134
SW Magdeburg: 0391 – 5872 121
BS|NETZ: 0531 – 3832 444
LSW: 05361 –189 299 oder 05362 –122 73
SW Wolfenbüttel: 05331 –408 111
EON edis: 03361 –7332 333
Kostet der Wechsel etwas?
Der Wechsel ist kostenlos. Wechselgebühren sind unzulässig.
Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
Technische Arbeiten, beispielsweise am Gas-/Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt weiterhin der örtliche Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen.
Muss ich meinen Vermieter über einen Wechsel informieren?
Sind Sie selbst Vertragspartner eines Stromliefervertrages, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.
Sollten Sie in Ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung betreiben, so müssen Sie Ihren Vermieter ebenfalls nicht informieren, wenn Sie den Lieferanten wechseln möchten.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Wenn Sie zum Umzugstag einen Gas-/Stromanbieterwechsel planen, sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Einzug einen Gas-/Stromvertrag unterzeichnen und dem Lieferanten Ihre Zählerdaten mitteilen. Insbesondere der Zählerstand am Tag des Einzuges ist wichtig. Unternehmen Sie nichts, werden Sie automatisch Kunde beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen im sogenannten „Grundversorgungstarif“.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gas-/Stromversorger?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gas-/Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Gas/Stroms.
Was bedeutet „Marktraumumstellung“ und wann bin ich davon betroffen?
In Deutschland gibt es verschiedene Erdgasarten: L-Gas und H-Gas. Wegen der unterschiedlichen Brennwerte müssen sie in getrennten Gasnetzen transportiert werden. L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Die Förderung geht jedoch zurück. Voraussichtlich ab Oktober 2029 wird der Export von den Niederlanden nach Deutschland eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle deutschen Netze auf H-Gas umgestellt sein. Hierzu ist es notwendig das Netz und die Gasverbrauchgeräte im L-Gasgebiet umzustellen bzw. anzupassen.
Diese Umstellung kostet Sie nichts. Zu gegebener Zeit wird der zuständige Netzbetreiber mit detaillierten Informationen auf Sie zukommen.
Innerhalb des Versorgungsnetzes der Avacon wird der Bereich Helmstedt/Peine zwischen 2018 und 2020 umgestellt nach derzeitigem Stand.
Wann sollte ich den Zählerstand ablesen?
Am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung sollten Sie den Zählerstand notieren und Ihrem Gas-/ Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
Werden Abschläge nach einer Kündigung noch erstattet?
Sie erhalten nach einer Kündigung eine Abschlussrechnung des bisherigen Gas-/ Stromanbieters. In dieser Rechnung sind die Vertragsdaten inklusive der bereits bezahlten Abschläge aufgelistet. Falls es zu einer Überzahlung der Gas-/ Stromabschläge gekommen ist, erhalten Sie diese problemlos zurück.
Ist es möglich, dass ich durch einen Wechsel plötzlich ohne Strom oder Gas dastehe?
Es ist nicht möglich, dass Sie aufgrund eines Anbieterwechsels vorübergehend keinen Gas/Strom mehr erhalten. Der örtliche Grundversorger und Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie mit Gas/Strom zu versorgen bis der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Falls ein Anbieterwechsel nicht zustande kommt, muss der örtliche Grundversorger Sie ebenso weiterhin mit Strom oder Gas versorgen. In Deutschland ist eine lückenlose Gas-/ Stromversorgung per Gesetz geregelt, garantiert auch bei Konkurs eines Anbieters.
Was passiert klimaseitig bei der Verbrennung meines Erdgases? Warum ist CO2 so klimaschädlich?
Bei der Verbrennung der fossilen Brennstoffe Erdgas, Kohle und Erdöl wird CO2 (Kohlenstoffdioxid), auch Klima- oder Treibhausgas genannt, in die Atmosphäre abgegeben. Erdgas ist dabei der sauberste fossile Brennstoff, den es gibt. Dennoch werden auch hier größere Mengen CO2 freigesetzt (Beispiel: eine 4-köpfige Familie mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh Gas verursacht etwa 5 Tonnen CO2). Gelangt zu viel CO2 in die Atmosphäre, entsteht der so genannte Treibhauseffekt, d.h. unsere Erde (Atmosphäre und Meere) erwärmt sich mehr und mehr – mit äußerst negativen Folgen für unser Klima (Klimawandel) und den daraus resultierenden Schäden. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen!
Woher wissen Sie, wie viel CO2 in meiner Heiz- und Produktionsanlage emittiert wird?
Das Öko-Institut (Institut für angewandte Ökologie e.V., Freiburg) hat den Emissionsfaktor für die Erdgasverbrennung in durchschnittlichen Gasheizungsanlagen in Deutschland berechnet. Dieser liegt bei etwa 250g CO2 pro kWh. Ein durchschnittlicher Kfz-Betrieb mit 18 Beschäftigten und einem Gasverbrauch von 71.000 kWh erzeugt demnach etwa 17,75 Tonnen CO2 im Jahr. Diesen sogenannten GEMIS Faktor und Ihren individuellen Gasverbrauch in kWh ziehen wir bei der Berechnung Ihrer CO2-Emissionen heran.
Was ist Ökostrom?
Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energien, der durch Herkunftsnachweise (HKN) belegt wird. Zu den erneuerbaren Energiequellen zählen Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Herkunftsnachweise belegen, aus welcher Anlage und aus welcher erneuerbaren Energiequelle eine entsprechende Strommenge stammt. Entscheiden sich Verbraucher:innen für einen Ökostromtarif, muss der Energieversorger für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise einsetzen. (Quelle: Umweltbundesamt)
Was ist ein Herkunftsnachweis?
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, aus welcher Anlage und welcher erneuerbaren Energiequelle eine bestimmte Strommenge erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurde. Der HKN sorgt dafür, dass diese Strommenge mit diesen Eigenschaften nur einmal verkauft werden kann. Hierfür werden die HKN im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. (Quelle: Umweltbundesamt)
Welche Angaben sind auf einem Herkunftsnachweis enthalten?
Herkunftsnachweise (HKN) belegen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Neben allgemeinen Angaben zum Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsland und der erzeugten Strommenge, enthält jeder HKN auch detaillierte Angaben zur Erzeugungsanlage. Ergänzend dazu sind auch freiwillige Angaben zur speziellen Art und Weise der Anlage oder der Stromproduktion möglich. (Quelle: Umweltbundesamt)
Belegen Herkunftsnachweise, dass Ökostrom aus meiner Steckdose fließt?
Physisch fließt aus Ihrer Steckdose ein sogenannter Stromnetz-Mix: Sobald Strom – egal aus welcher Quelle – ins öffentliche Netz eingespeist wird, vermischen sich die Elektronen unweigerlich. Das bedeutet, dass neben Strommengen aus erneuerbaren Energien auch Strommengen aus anderen Energiequellen Teil des Strommixes sind. Wenn Sie Ökostrom beziehen, passiert Folgendes: Für jede Kilowattstunde, die Sie verbrauchen, wird ein sogenannter Herkunftsnachweis (HKN) gekauft und entwertet. Dieser Nachweis belegt verbindlich, dass genau diese Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Mit dem Bezug von Ökostrom leisten Sie also einen direkten Beitrag dazu, dass mehr regenerative Energie produziert wird und ins Stromnetz eingespeist wird – auch wenn physisch ein Mix aus Ihrer Steckdose kommt. (Quelle: Umweltbundesamt)
